Die HOPPE Inventarsoftware verfügt zudem über ein Berechtigungsmanagement
Eintragungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.
Ihre Digitalisierung der Assets - Unsere Lösung
Die Digitalisierung nimmt Auswirkung auf jede Branche. In der Inventarisierung werden digitale Verfahren und Lösungen verstärkt zum alltäglichen Begleiter.
Mobile Erfassungsgeräte und Softwarelösungen kommen verstärkt zum Einsatz und unterstützen nachhaltig.
Die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware sind die mobilen Lösungen. Durch die Apps lässt es sich per Smartphone auf Inventardaten schnell und flexibel zugreifen.
Rechtliche Pflichten bei der Anlageninventur
Nach §240 HGB ist jede Kapitalgesellschaft gesetzlich zum Abschluss des Geschäftsjahres verpflichtet, eine Inventur (Inventarisierung von Sachanlagen und möglicherweise Umlaufvermögen) durchzuführen.
Mithilfe der Anlageninventur werden die Vermögenswerte eines Unternehmens ermittelt und festgehalten.
Die Inventur des Anlagevermögens bzw. Anlageninventur bietet dem Unternehmen zudem eine detaillierte Übersicht über die Vermögensgegenstände.
Komfortabel das gesamte Inventar eines Unternehmens pflegen
Der Inventar-Manager ist eine Programmm, in der man einfach und komfortabel das gesamte Inventar eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Sozialeinrichtung erfassen und pflegen kann.
mobile Inventar APP für Android, iPhone und iPad
§ 241 Inventurvereinfachungsverfahren
(1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.
(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluß eines Geschäftsjahrs bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, daß der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann.
(3) In dem Inventar für den Schluß eines Geschäftsjahrs brauchen Vermögensgegenstände nicht verzeichnet zu werden, wenn
1.der Kaufmann ihren Bestand auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme oder auf Grund eines nach Absatz 2 zulässigen anderen Verfahrens nach Art, Menge und Wert in einem besonderen Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluß des Geschäftsjahrs aufgestellt ist, und
2.auf Grund des besonderen Inventars durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens gesichert ist, daß der am Schluß des Geschäftsjahrs vorhandene Bestand der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet werden kann.
In der Praxis kommt in erster Linie der Sequentialtest zur Anwendung in Betracht.
Für jeden das passende Lizenzpaket
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